Eines unserer Hauptanliegen ist es, bei Bedarf Jugendlichen, die das Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, unabhängig vom ökonomischen Hintergrund die Teilnahme am KUS-Projekt zu ermöglichen.

Hier gibt es die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung zu beantragen. Diese Unterstützung kann ein zinsfreies Darlehen oder ein Stipendium sein, welches sich an den Einkommensverhältnissen und am Vermögen orientiert.

Die Stipendien sind Sozialstipendien und Teilstipendien. Somit leistet jeder Stipendiennehmer einen finanziellen Eigenanteil.

Die Bestandteile eines Antrags und die notwendigen Formulare sind unten aufgeführt.

Die Auswahl zum Probetörn findet bis Anfang April statt. Es empfiehlt sich, den Antrag erst zu erstellen, wenn Ihr Kind die Einladung zum Probetörn erhalten hat. Schicken Sie bitte alle Unterlagen bis zum 20. April 2024 per Post an folgende Adresse:

Stipendienausschuss
AlumniKUS e.V.
c/o Klassenzimmer unter Segeln
Regensburger Straße 160
90478 Nürnberg

Bei AlumniKUS handelt es sich um einen gemeinnützigen Verein, der keine staatlichen Mittel erhält, sondern auf Spenden von Dritten angewiesen ist. Zu beachten ist, dass der Verein steuerlichen Vorschriften der Gemeinnützigkeit unterliegt.*

  1. Deckblatt mit Begründung Antrag Finanzielle Unterstützung
  2. Formular 1 Antragssteller
  3. Formular 2 Erziehungsberechtigte
  4. Formular 3 Erziehungsberechtigte ohne Einkommen
  5. Einwilligung Datennutzung
  6. Notwendige Belege/Nachweis

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Formulare mit allen erforderlichen Belegen/Nachweisen bearbeitet werden.

Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang des Antrags.

Nach dem Probetörn und mit der Zusage zum Haupttörn erhalten Sie eine Mitteilung, ob und in welcher Art und Höhe eine finanzielle Unterstützung gewährt werden kann.

*Stipendien dürfen nur bei sozialer Bedürftigkeit vergeben werden. Nach den Grundsätzen des Sozialrechts ist auch das sogenannte Subsidiaritätsprinzip zu beachten. Danach müssen erst die Eigenmittel ausgeschöpft sein, bevor Hilfen Dritter in Anspruch genommen werden können.